EU
Data Act
Data ActKapitel I - Allgemeine Bestimmungen2 Einträge
Kapitel II - Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen5 Einträge
- Art. 3 Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
- Art. 4 Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
- Art. 5 Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
- Art. 6 Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
- Art. 7 Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
Kapitel III - Pflichten von Dateninhabern7 Einträge
- Art. 8 Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
- Art. 9 Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
- Art. 10 Streitbeilegung
- Art. 11 Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
- Art. 12 Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
- Art. 13 Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
- Art. 14 Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
Kapitel IV - Missbräuchliche Vertragsklauseln1 Einträge
Kapitel V - Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit7 Einträge
- Art. 16 Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union
- Art. 17 Datenbereitstellungsverlangen
- Art. 18 Erfüllung von Datenverlangen
- Art. 19 Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
- Art. 20 Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit
- Art. 21 Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
- Art. 22 Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Kapitel VI - Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten9 Einträge
- Art. 23 Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
- Art. 24 Tragweite der technischen Verpflichtungen
- Art. 25 Vertragsklauseln für den Wechsel
- Art. 26 Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 27 Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
- Art. 28 Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
- Art. 29 Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
- Art. 30 Technische Aspekte des Wechsels
- Art. 31 Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
Kapitel VII - Staatlicher Zugang im internationalen Umfeld1 Einträge
Kapitel VIII - Interoperabilität4 Einträge
- Art. 33 Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
- Art. 34 Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 35 Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 36 Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
Kapitel IX - Anwendung und Durchsetzung6 Einträge
Kapitel X - Sui-generis-Recht nach der Datenbankrichtlinie1 Einträge
Kapitel XI - Schlussbestimmungen7 Einträge
- Art. 44 Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
- Art. 45 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 46 Ausschussverfahren
- Art. 47 Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394
- Art. 48 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art. 49 Bewertung und Überprüfung
- Art. 50 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
