DAX-AVG-003GovernanceFreigaberisikoComputer Vision und BiometrieHochmedium
Fehlende dokumentierte Freigabeverfahren für KI-basierte Bild- und Biometrielösungen
Die Einführung und produktive Nutzung von Computer-Vision- und Biometrie-KI erfolgt ohne klar definierte und dokumentierte Validierungs- und Freigabeverfahren.
Kontext
Branche
Branchenübergreifend
Prozess
Validierung und Freigabe
Schutzgut
Nachvollziehbarkeit Verfügbarkeit
Ursachen
Fehlender geregelter Freigabeprozess für neue Bild- und Biometrielösungen
Unzureichende Definition von Akzeptanzkriterien, insbesondere mit Blick auf Bias und Fehlerquoten
Auswirkungen
Produktivsetzung fehlerhafter oder diskriminierender Algorithmen
Erhöhte Gefahr von Folgen für Compliance, Rechte und Organisation
Praxisbeispiel
Eine automatisierte Gesichtserkennungslösung wird ohne dokumentierte Validierung und Absegnung durch Datenschutz oder IT-Sicherheit live geschaltet.
Stakeholder
IT-Validierung
QS
Datenschutzbeauftragte
Maßnahmen
Noch nicht hinterlegt.
Präventive Maßnahmen
Verpflichtende Definition und Dokumentation von Qualitätskriterien und Freigabeprozessen vor Produktivsetzung
Einbindung relevanter Fachstellen in den Validierungsprozess
Detektive Maßnahmen
Regelmäßige Überprüfung produktiver Systeme auf Vorliegen gültiger Freigabedokumentation
Korrektive Maßnahmen
Nachdokumentation versäumter Freigabeprozesse
Rücknahme oder Sperrung nicht validierter Systeme
Pruefziele
Nachweis
dass nur validierte und formell freigegebene Bild- und Biometrie-KI in Betrieb genommen werden.
Auditfragen
Gibt es für jedes System dokumentierte Akzeptanzkriterien und eine explizite Freigabe?
Werden Qualitäts- und Bias-Kriterien systematisch geprüft?
Normbezüge
EU AI Act Kapitel 15ISO/IEC 42001 Kapitel 8.7
Normhinweise
Bezug auf Anforderungen an Qualitätsmanagement und Zulassungsprozesse für KI-gestützte biometrische Systeme
Nachweise
Freigabeprotokolle
Validierungsberichte
Nachweistypen
Auditprotokoll
QS-Report
Kontrollen
Pflicht zur Vorlage dokumentierter Freigabebestätigung vor Inbetriebnahme