EU
Data Act
Data Act
Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen2 Einträge
Kapitel II – Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen5 Einträge
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Art. 3
Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer -
Art. 4
Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten -
Art. 5
Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte -
Art. 6
Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten -
Art. 7
Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
Kapitel III – Pflichten von Dateninhabern7 Einträge
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Art. 8
Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen -
Art. 9
Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten -
Art. 10
Streitbeilegung -
Art. 11
Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten -
Art. 12
Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen -
Art. 13
Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden -
Art. 14
Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
Kapitel IV – Missbräuchliche Vertragsklauseln1 Einträge
Kapitel V – Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit7 Einträge
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Art. 16
Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union -
Art. 17
Datenbereitstellungsverlangen -
Art. 18
Erfüllung von Datenverlangen -
Art. 19
Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union -
Art. 20
Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit -
Art. 21
Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter -
Art. 22
Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Kapitel VI – Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten9 Einträge
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Art. 23
Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel -
Art. 24
Tragweite der technischen Verpflichtungen -
Art. 25
Vertragsklauseln für den Wechsel -
Art. 26
Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten -
Art. 27
Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben -
Art. 28
Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld -
Art. 29
Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten -
Art. 30
Technische Aspekte des Wechsels -
Art. 31
Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
Kapitel VII – Staatlicher Zugang im internationalen Umfeld1 Einträge
Kapitel VIII – Interoperabilität4 Einträge
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Art. 33
Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen -
Art. 34
Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten -
Art. 35
Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten -
Art. 36
Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
Kapitel IX – Anwendung und Durchsetzung6 Einträge
Kapitel X – Sui-generis-Recht nach der Datenbankrichtlinie1 Einträge
Kapitel XI – Schlussbestimmungen7 Einträge
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Art. 44
Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung -
Art. 45
Ausübung der Befugnisübertragung -
Art. 46
Ausschussverfahren -
Art. 47
Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 -
Art. 48
Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 -
Art. 49
Bewertung und Überprüfung -
Art. 50
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
