EU
Data Act
Data ActKapitel I - Allgemeine Bestimmungen2 Eintraege
Kapitel II - Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen5 Eintraege
- Art. 3Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
- Art. 4Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
- Art. 5Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
- Art. 6Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
- Art. 7Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
Kapitel III - Pflichten von Dateninhabern7 Eintraege
- Art. 8Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
- Art. 9Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
- Art. 10Streitbeilegung
- Art. 11Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
- Art. 12Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
- Art. 13Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
- Art. 14Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
Kapitel IV - Missbraeuchliche Vertragsklauseln1 Eintraege
Kapitel V - Bereitstellung von Daten wegen aussergewoehnlicher Notwendigkeit7 Eintraege
- Art. 16Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union
- Art. 17Datenbereitstellungsverlangen
- Art. 18Erfüllung von Datenverlangen
- Art. 19Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
- Art. 20Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit
- Art. 21Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
- Art. 22Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Kapitel VI - Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten9 Eintraege
- Art. 23Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
- Art. 24Tragweite der technischen Verpflichtungen
- Art. 25Vertragsklauseln für den Wechsel
- Art. 26Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 27Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
- Art. 28Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
- Art. 29Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
- Art. 30Technische Aspekte des Wechsels
- Art. 31Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
Kapitel VII - Staatlicher Zugang im internationalen Umfeld1 Eintraege
Kapitel VIII - Interoperabilitaet4 Eintraege
- Art. 33Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
- Art. 34Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 35Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
- Art. 36Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
Kapitel IX - Anwendung und Durchsetzung6 Eintraege
Kapitel X - Sui-generis-Recht nach der Datenbankrichtlinie1 Eintraege
Kapitel XI - Schlussbestimmungen7 Eintraege
- Art. 44Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
- Art. 45Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 46Ausschussverfahren
- Art. 47Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394
- Art. 48Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art. 49Bewertung und Überprüfung
- Art. 50Inkrafttreten und Geltungsbeginn
