Data Act Art. 43 Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten
Das in Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG festgelegte Schutzrecht sui generis findet keine Anwendung, wenn Daten mittels eines in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung – und insbesondere der Artikel 4 und 5 dieser Verordnung – fallenden vernetzten Produkts oder verbundenen Dienstes erlangt oder erzeugt wurden.
Hinweis: Maßgeblich ist die amtliche Fassung.
