Skip to content

Data Act

Art. 43 Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten

Data Act · Kapitel X - Sui-generis-Recht nach der Datenbankrichtlinie
Art. 43 Data Act Aktualisiert: 4. August 2026

Data Act Art. 43 Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten

Das in Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG festgelegte Schutzrecht sui generis findet keine Anwendung, wenn Daten mittels eines in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung – und insbesondere der Artikel 4 und 5 dieser Verordnung – fallenden vernetzten Produkts oder verbundenen Dienstes erlangt oder erzeugt wurden.

Hinweis: Maßgeblich ist die amtliche Fassung.