Unbestimmte Rechtsgrundlage bei der Klassifizierung personenbezogener Daten für RAG- und Wissenssysteme
Bereits in der Planungs- und Klassifizierungsphase von KI-Anwendungen besteht ein Risiko, dass für die beabsichtigte Nutzung personenbezogener Daten im Kontext von RAG- und Wissenssystemen keine klare Rechtsgrundlage oder keine ausreichende Zweckbindung definiert und dokumentiert wird. Dies gefährdet die Einhaltung der DSGVO und führt zu Haftungs- und Sanktionsrisiken.
Kontext
- Branche
- Branchenübergreifend
- Prozess
- Planung und Klassifizierung
- Schutzgut
- Rechtmäßigkeit Transparenz
Ursachen
- Fehlende Einbindung der Datenschutzbeauftragten
- keine Definition von Nutzungs- und Speicherzwecken
- mangelnde Transparenz bei der Klassifizierung von Datenarten und -flüssen.
Auswirkungen
- Illegale Verarbeitung personenbezogener Daten
- Verstöße gegen die DSGVO
- Reputations- und Haftungsschäden
- massive Strafzahlungen.
Praxisbeispiel
- Ein Wissenssystem wird mit Nutzeranfragen (inklusive personenbezogener Daten) trainiert
- ohne dass eine spezifische Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO festgelegt wurde; die Datenklassifizierung bleibt vage.
Stakeholder
- Datenschutzbeauftragte
- KI-Produktmanager
- IT/Security
- Rechtsabteilung
Maßnahmen
Noch nicht hinterlegt.
Präventive Maßnahmen
- Frühzeitige Einbindung der Datenschutzfunktion bei Festlegung von Datenhunger und Systemzielen
- Dokumentation der Rechtsgrundlage je Datenart und -zweck bereits in der Planungsphase
Detektive Maßnahmen
- Überprüfung der Klassifizierungs-/Planungsdokumente auf Rechtsgrundlagennachweis und Zweckbindung vor Entwicklung
Korrektive Maßnahmen
- Nachdokumentation und ggf. Korrektur der Zweckbestimmung
- Notifizierung an Datenschutzaufsicht bei Verstößen
Pruefziele
- Sicherstellung
- dass vor Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von RAG- und Wissenssystemen eine Rechtsgrundlagenprüfung und Dokumentation erfolgt.
Auditfragen
- Ist die Rechtsgrundlage für jede eingesetzte Datenkategorie dokumentiert?
- Wurde die Datenschutzfunktion frühzeitig einbezogen und dokumentiert?
Normbezüge
- DSGVO Artikel 5630 ISO/IEC 27701 Kapitel 6.4 ISO/IEC 42001 Kapitel 5
Normhinweise
- DSGVO verlangt umfassende Rechtmäßigkeit und Transparenz bereits bei Planung (Art. 5
- 6). ISO/IEC 27701 und ISO/IEC 42001 fordern die Dokumentation der Datenklassifizierung und -grundlage.
Nachweise
- Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)
- Rechtsgrundlagen- und Zweckbindungsdokumente
- Klassifizierungsprotokolle
Nachweistypen
- Klassifizierungsunterlagen
- Planungsprotokolle
- DSFA
Kontrollen
- Festlegung verpflichtender Datenschutz-Checkpoints in der Planungsphase
- Dokumentationspflicht zur Rechtsgrundlage pro Datenart vor Systementwicklung
Verwandte Risiken
Noch keine Beziehungen hinterlegt.
