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DAX-DSP-001 Datenschutz Rechtsgrundlagenrisiko RAG und Wissenssysteme Kritisch medium

Unbestimmte Rechtsgrundlage bei der Klassifizierung personenbezogener Daten für RAG- und Wissenssysteme

Bereits in der Planungs- und Klassifizierungsphase von KI-Anwendungen besteht ein Risiko, dass für die beabsichtigte Nutzung personenbezogener Daten im Kontext von RAG- und Wissenssystemen keine klare Rechtsgrundlage oder keine ausreichende Zweckbindung definiert und dokumentiert wird. Dies gefährdet die Einhaltung der DSGVO und führt zu Haftungs- und Sanktionsrisiken.

Kontext

Branche
Branchenübergreifend
Prozess
Planung und Klassifizierung
Schutzgut
Rechtmäßigkeit Transparenz

Ursachen

  • Fehlende Einbindung der Datenschutzbeauftragten
  • keine Definition von Nutzungs- und Speicherzwecken
  • mangelnde Transparenz bei der Klassifizierung von Datenarten und -flüssen.

Auswirkungen

  • Illegale Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Verstöße gegen die DSGVO
  • Reputations- und Haftungsschäden
  • massive Strafzahlungen.

Praxisbeispiel

  • Ein Wissenssystem wird mit Nutzeranfragen (inklusive personenbezogener Daten) trainiert
  • ohne dass eine spezifische Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO festgelegt wurde; die Datenklassifizierung bleibt vage.

Stakeholder

  • Datenschutzbeauftragte
  • KI-Produktmanager
  • IT/Security
  • Rechtsabteilung

Maßnahmen

Noch nicht hinterlegt.

Präventive Maßnahmen

  • Frühzeitige Einbindung der Datenschutzfunktion bei Festlegung von Datenhunger und Systemzielen
  • Dokumentation der Rechtsgrundlage je Datenart und -zweck bereits in der Planungsphase

Detektive Maßnahmen

  • Überprüfung der Klassifizierungs-/Planungsdokumente auf Rechtsgrundlagennachweis und Zweckbindung vor Entwicklung

Korrektive Maßnahmen

  • Nachdokumentation und ggf. Korrektur der Zweckbestimmung
  • Notifizierung an Datenschutzaufsicht bei Verstößen

Pruefziele

  • Sicherstellung
  • dass vor Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von RAG- und Wissenssystemen eine Rechtsgrundlagenprüfung und Dokumentation erfolgt.

Auditfragen

  • Ist die Rechtsgrundlage für jede eingesetzte Datenkategorie dokumentiert?
  • Wurde die Datenschutzfunktion frühzeitig einbezogen und dokumentiert?

Normbezüge

  • DSGVO Artikel 5630 ISO/IEC 27701 Kapitel 6.4 ISO/IEC 42001 Kapitel 5

Normhinweise

  • DSGVO verlangt umfassende Rechtmäßigkeit und Transparenz bereits bei Planung (Art. 5
  • 6). ISO/IEC 27701 und ISO/IEC 42001 fordern die Dokumentation der Datenklassifizierung und -grundlage.

Nachweise

  • Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)
  • Rechtsgrundlagen- und Zweckbindungsdokumente
  • Klassifizierungsprotokolle

Nachweistypen

  • Klassifizierungsunterlagen
  • Planungsprotokolle
  • DSFA

Kontrollen

  • Festlegung verpflichtender Datenschutz-Checkpoints in der Planungsphase
  • Dokumentationspflicht zur Rechtsgrundlage pro Datenart vor Systementwicklung

Verwandte Risiken

Noch keine Beziehungen hinterlegt.