Unzureichende Risikobewertung vor KI-Einsatz
KI-Systeme werden produktiv genutzt, bevor Risiken für Personen, Organisation, Sicherheit, Datenschutz und Compliance strukturiert bewertet wurden.
Kontext
- Branche
- Alle Branchen
- Prozess
- KI-Risikomanagement
- Schutzgut
- Rechenschaft Kontrolle Nachvollziehbarkeit
Ursachen
- Kein standardisiertes KI-Risikoverfahren
- Unklare Kritikalitätskriterien
- Zeitdruck bei Einführung
- Fehlende Beteiligung von Kontrollfunktionen
Auswirkungen
- Unentdeckte Hochrisiko-Anwendungen
- Fehlende Maßnahmen
- Verzögerte Audits
- Regulatorische Risiken
Praxisbeispiel
- Ein KI-System zur Priorisierung von Kundenanfragen wird eingeführt
- ohne Diskriminierungs-
- Datenschutz- und Sicherheitsrisiken zu bewerten.
Stakeholder
- AI Governance
- Risikomanagement
- Datenschutz
- Informationssicherheit
- Fachbereich
Maßnahmen
Noch nicht hinterlegt.
Präventive Maßnahmen
- KI-Risikocheck als Pflichtschritt vor Go-live
- Kritikalitätsmodell definieren
- Kontrollfunktionen in Freigaben einbinden
Detektive Maßnahmen
- Portfolio-Review aktiver KI-Systeme
- Stichproben in Projekten
- Audit der Freigabeunterlagen
Korrektive Maßnahmen
- Nachbewertung durchführen
- Maßnahmenplan festlegen
- Nutzung bis zur Freigabe begrenzen
Pruefziele
- Prüfen
- ob jedes KI-System vor produktivem Einsatz risikobasiert bewertet und freigegeben wurde.
Auditfragen
- Liegt eine Risikobewertung vor?
- Welche Kriterien wurden genutzt?
- Sind Maßnahmen und Restrisiken dokumentiert?
Normbezüge
- ISO/IEC 42001 ISO/IEC 23894 DSGVO Erwägungsgrund 75
Normhinweise
- Quellenbezug: KI-Risikomanagement
- Bewertung möglicher Schäden und risikobasierte Steuerung.
Nachweise
- Risikobewertung
- Freigabeprotokoll
- Maßnahmenplan
- Restrisikoentscheidung
Nachweistypen
- Bewertung
- Protokoll
- Managementfreigabe
Kontrollen
- KI-Risikobewertung als Go-live-Kriterium
- Eskalation für hohe und kritische KI-Risiken
Verwandte Risiken
-
DAX-GOV-42001-003 - Fehlende Überwachung der KI-Leistung und Wirksamkeit von Maßnahmen
Verwandtes Risiko: Bewertete Risiken muessen im Betrieb weiter ueberwacht werden.
