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DAX-DS-27701-030DatenschutzRechtewahrungsrisikoProduktiv-KI, LLM, Automatisierte AnalyseHochmedium

Unzureichende Umsetzung von Betroffenenrechten durch KI-Systeme

KI-Systeme verhindern oder erschweren die wirksame Wahrnehmung von Betroffenenrechten, z.B. auf Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Widerspruch, weil Eingabedaten, Trainingsdaten oder Verarbeitungslogiken nicht eindeutig zuordenbar sind.

Kontext

Branche
Industrieübergreifend
Prozess
Betroffenenrechte
Schutzgut
Intervenierbarkeit, Transparenz

Ursachen

  • Mangelnde Verknüpfung zwischen KI outputs
  • Eingabedaten und Betroffenendaten; technische oder organisatorische Lücken bei der Umsetzung automatisierter Betroffenenprozesse.

Auswirkungen

  • Betroffene können fundamentale Datenschutzrechte nicht oder nur eingeschränkt ausüben; Risiken von Beschwerden und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen steigen.

Praxisbeispiel

  • Ein LLM speichert Nutzereingaben in Trainingsdaten
  • die einer Person nicht mehr zugeordnet und daher nicht gelöscht werden können.

Stakeholder

  • Datenschutzbeauftragte
  • IT
  • Kundenservice
  • Betroffene Personen

Massnahmen

Noch nicht hinterlegt.

Praeventive Massnahmen

  • Systeme so gestalten
  • dass alle KI-Verarbeitungsschritte den ursprünglichen Personenbezug ermöglichen (z.B. durch ID-Mitführung oder Indexierung); automatisierte Prozesse zur Umsetzung von Betroffenenrechten in KI-Systemen technisch verankern.

Detektive Massnahmen

  • Regelmäßige Funktionstests für KI-bezogene Auskunfts-
  • Lösch- und Berichtigungsprozesse; Kontrolle der Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Daten in den KI-Technologien.

Korrektive Massnahmen

  • Technische Nachbesserung des Zuordnungsmechanismus; Datenbestand bereinigen; Info an Betroffene und Aufsicht bei nicht behebbaren Fällen.

Pruefziele

  • Nachweis
  • dass KI-Systeme eine effektive Umsetzung gesetzlicher Betroffenenrechte technisch und organisatorisch sicherstellen.

Auditfragen

  • Welche Mechanismen unterstützen KI-bezogene Auskunfts-
  • Lösch- und Berichtigungsrechte? Werden Funktions- und Erreichbarkeit regelmäßig getestet?

Normbezuege

  • ISO/IEC 27701 SDM DSGVO Erwaegungsgrund 75

Normhinweise

  • Richtet sich auf die explizite Wahrung von Betroffenenrechten nach ISO/IEC 27701
  • SDM und DSGVO.

Nachweise

  • Testprotokoll Betroffenenprozesse
  • Prozessbeschreibung ID-Verknüpfung
  • Auditbericht

Nachweistypen

  • Testprotokoll
  • Verfahrensanweisung
  • Auditnachweis

Kontrollen

  • Pflicht zu Funktionskontrollen der Betroffenenprozesse für KI-Systeme; Bindung der Datenflüsse an Identifizierer oder Indexe.

Verwandte Risiken

Noch keine Beziehungen hinterlegt.