KI-Systeme verhindern oder erschweren die wirksame Wahrnehmung von Betroffenenrechten, z.B. auf Auskunft, Löschung, Berichtigung oder Widerspruch, weil Eingabedaten, Trainingsdaten oder Verarbeitungslogiken nicht eindeutig zuordenbar sind.
Noch nicht hinterlegt.
Noch keine Beziehungen hinterlegt.