Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen · Teil 7 - Aufsicht
§ 63BSIG / NIS-2Aktualisiert: 4. August 2026
BSIG / NIS-2 § 63 Verwaltungszwang
Sofern das Bundesamt Zwangsgelder verhängt, beträgt deren Höhe abweichend von § 11 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bis zu 100 000 Euro.