Skip to content

BSIG / NIS-2

§ 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen · Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 BSIG / NIS-2 Aktualisiert: 4. August 2026

BSIG / NIS-2 § 1 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Bundesamt) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es ist die zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene. Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch.