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BSIG / NIS-2

§ 62 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen · Teil 7 - Aufsicht
§ 62 BSIG / NIS-2 Aktualisiert: 4. August 2026

BSIG / NIS-2 § 62 Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen

Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine wichtige Einrichtung Verpflichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1, § 32 Absatz 1 bis 3 und § 38 Absatz 3 nicht oder nicht richtig umsetzt, so kann das Bundesamt deren Einhaltung überprüfen und Maßnahmen nach § 61 treffen.