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KI-VO

Art. 32 Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte Stellen

Verordnung ueber kuenstliche Intelligenz · Kapitel III - Hochrisiko-KI-Systeme
Art. 32 KI-VO Aktualisiert: 4. August 2026

KI-VO Art. 32 Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte Stellen

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder Teile dieser Normen erfüllt, so wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen des Artikels 31, soweit diese von den geltenden harmonisierten Normen erfasst werden, erfüllt.

Hinweis: Maßgeblich ist die amtliche Fassung.