Skip to content

CRA

Art. 40 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

Cyberresilienz-Verordnung · Kapitel IV - Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Art. 40 CRA Aktualisiert: 4. August 2026

CRA Art. 40 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder von Teilen davon erfüllt, so wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen nach Artikel 39 erfüllt, soweit die geltenden Normen diese Anforderungen abdecken.