DSG Art. 56 Register
Der EDÖB führt ein Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane. Das Register wird veröffentlicht.
DSG
Bundesgesetz über den Datenschutz · 7. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Der EDÖB führt ein Register der Bearbeitungstätigkeiten der Bundesorgane. Das Register wird veröffentlicht.