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DSGVO

Erwägungsgrund 132 Sensibilisierungsmaßnahmen und spezifische Maßnahmen

Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe
Erwägungsgrund 132 DSGVO Aktualisiert: 11. August 2026

DSGVO Erwägungsgrund 132 Sensibilisierungsmaßnahmen und spezifische Maßnahmen

Auf die Öffentlichkeit ausgerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden sollten spezifische Maßnahmen einschließen, die sich an die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, und an natürliche Personen, insbesondere im Bildungsbereich, richten.