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DSGVO

Erwägungsgrund 72 Leitlinienkompetenz des Europäischen Datenschutzausschusses bezüglich Profiling

Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe
Erwägungsgrund 72 DSGVO Aktualisiert: 11. August 2026

DSGVO Erwägungsgrund 72 Leitlinienkompetenz des Europäischen Datenschutzausschusses bezüglich Profiling

(1) Das Profiling unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie etwa die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung oder die Datenschutzgrundsätze. (2) Der durch diese Verordnung eingerichtete Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) sollte, diesbezüglich Leitlinien herausgeben können.