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DSGVO

Erwägungsgrund 18 Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich

Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe

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Erwägungsgrund 18
DSGVO
Aktualisiert: 11. August 2026

DSGVO Erwägungsgrund 18 Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich

(1) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. (2) Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. (3) Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.