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DSGVO

Erwägungsgrund 70 Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung

Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe

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Erwägungsgrund 70
DSGVO
Aktualisiert: 11. August 2026

DSGVO Erwägungsgrund 70 Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung

(1) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so sollte die betroffene Person jederzeit unentgeltlich insoweit Widerspruch gegen eine solche – ursprüngliche oder spätere – Verarbeitung einschließlich des Profilings einlegen können, als sie mit dieser Direktwerbung zusammenhängt. (2) Die betroffene Person sollte ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis sollte in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form erfolgen.