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DSGVO

Erwägungsgrund 56 Verarbeitung von Daten zur politischen Einstellung durch Parteien

Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe

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Erwägungsgrund 56
DSGVO
Aktualisiert: 11. August 2026

DSGVO Erwägungsgrund 56 Verarbeitung von Daten zur politischen Einstellung durch Parteien

Wenn es in einem Mitgliedstaat das Funktionieren des demokratischen Systems erfordert, dass die politischen Parteien im Zusammenhang mit Wahlen personenbezogene Daten über die politische Einstellung von Personen sammeln, kann die Verarbeitung derartiger Daten aus Gründen des öffentlichen Interesses zugelassen werden, sofern geeignete Garantien vorgesehen werden.