DSGVO Erwägungsgrund 44 Vertragserfüllung oder -abschluss
Die Verarbeitung von Daten sollte als rechtmäßig gelten, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe
Die Verarbeitung von Daten sollte als rechtmäßig gelten, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.