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DSGVO

Erwägungsgrund 95 Unterstützung durch den Auftragsverarbeiter

Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe

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Erwägungsgrund 95
DSGVO
Aktualisiert: 11. August 2026

DSGVO Erwägungsgrund 95 Unterstützung durch den Auftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.