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DSGVO

Erwägungsgrund 34 Genetische Daten

Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe

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Erwägungsgrund 34
DSGVO
Aktualisiert: 11. August 2026

DSGVO Erwägungsgrund 34 Genetische Daten

Genetische Daten sollten als personenbezogene Daten über die ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person definiert werden, die aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person, insbesondere durch eine Chromosomen, Desoxyribonukleinsäure (DNS)- oder Ribonukleinsäure (RNS)-Analyse oder der Analyse eines anderen Elements, durch die gleichwertige Informationen erlangt werden können, gewonnen werden.