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DSGVO

Erwägungsgrund 64 Identitätsprüfung

Datenschutz-Grundverordnung · Erwägungsgründe

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Erwägungsgrund 64
DSGVO
Aktualisiert: 11. August 2026

DSGVO Erwägungsgrund 64 Identitätsprüfung

(1) Der Verantwortliche sollte alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. (2) Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.